Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Zuschüssen für professionelle Beratungen vor der Unternehmens-gründung oder -übernahme. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Gründungskonzepte.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die in NRW:

  • ein neues gewerbliches Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten
  • ein bestehendes Unternehmen übernehmen 
  • vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen

 

Was wird gefördert?

  • Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen 
  • im Vorfeld der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens

 

Förderhöhe:

  • 50 % Zuschuss, max. 1.020 € pro Beratungstag
  • Bis zu 80 % Zuschuss für Personen mit Bürgergeldbezug, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende
  • Förderung von bis zu 6 Beratungstagen bei Neugründungen und Beteiligungen, bis zu 8 Tagen bei Betriebsübernahmen

 

Voraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in NRW abzielen
  • Beratung muss überwiegend persönlich erfolgen
  • Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer Anlaufstelle erforderlich

 

Antragstellung:

Anträge können über die zuständigen Anlaufstellen gestellt werden, z. B.:

  • Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH)
  • IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie hier.

 

 

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