Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Zuschüssen für professionelle Beratungen vor der Unternehmens-gründung oder -übernahme. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung
tragfähiger Gründungskonzepte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die in NRW:
- ein neues gewerbliches Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten
- ein bestehendes Unternehmen übernehmen
- vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen
Was wird gefördert?
- Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
- im Vorfeld der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
Förderhöhe:
- 50 % Zuschuss, max. 1.020 € pro Beratungstag
- Bis zu 80 % Zuschuss für Personen mit Bürgergeldbezug, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende
- Förderung von bis zu 6 Beratungstagen bei Neugründungen und Beteiligungen, bis zu 8 Tagen bei Betriebsübernahmen
Voraussetzungen:
- Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in NRW abzielen
- Beratung muss überwiegend persönlich erfolgen
- Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer Anlaufstelle erforderlich
Antragstellung:
Anträge können über die zuständigen Anlaufstellen gestellt werden, z. B.:
- Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH)
- IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie hier.