Das BAFA bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern mit dem Programm „Förderung von Unternehmens-beratungen für KMU“ finanzielle Unterstützung für Beratungen. Gefördert
werden diese zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zur Förderung von Gleichstellung, Fachkräftegewinnung und
Nachhaltigkeit. Das Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen durch externe Beratungsleistung.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Unternehmen, die noch nicht länger als ein Jahr tätig sind, müssen ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen
Was wird gefördert?
- Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen
- Spezielle Beratungen, z.B. für Unternehmen, die von Frauen, Migranten oder Menschen mit Behinderung geführt werden, oder für Themen wie Fachkräftegewinnung, Nachhaltigkeit und Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
Förderhöhe:
- 80 % der Beratungskosten für Unternehmen in den neuen Bundesländern (max. 2.800 Euro)
- 50 % der Beratungskosten für Unternehmen in den alten Bundesländern, Land Berlin und Region Leipzig (max. 1.750 Euro)
Voraussetzungen:
- Nicht antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen aus beratenden Berufen (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), insolvente Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen
- Pro Unternehmen sind maximal fünf Beratungen bis Ende 2026 förderfähig, jeweils als Einzelberatungen
Antragsstellung:
Die Antragstellung erfolgt online über die BAFA-Plattform. Nach der Beratung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie hier.