Im Fokus:
Aus der Einführung der Ergebnisverantwortung kann die Beteiligung von Mitarbeitern im Unternehmen erfolgen. Diese Vorgehensweise kann Nachfolgeprobleme lösen, führt aber auf jeden Fall zu motivierten und an der Unternehmensentwicklung interessierten Mitarbeitern.
Die Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfältig und können in jeder Rechtsform umgesetzt werden.
Mittelständische Unternehmer sind bezüglich der Einführung eher zurückhaltend, da auch dieses mit einem „Loslassen“ verbunden ist.