Hartmann Betriebsberatung GmbH
Hartmann Betriebsberatung GmbH

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Zweck der Förderung

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt  für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

 

Antragsberechtigte

Kleinen  und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.

Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:

  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
  • Eisen- und Stahlindustrie
  • Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
  • Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
  • Baugewerbe mit Ausnahme der in der Positivliste (Anhang 8 des GRW-Koordinierungsrahmens) aufgeführten Bereiche
  • Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
  • Transport- und Lagergewerbe
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
  • Kunstfaserindustrie
  • Flughäfen

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienst-leistungen aus Anlass

  • der Neuausrichtung der Finanzstruktur,
  • einer grundlegenden Umstrukturierung,
  • einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder
  • der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder
  • einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.

 

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuwendungen.

Nach Einreichung des formgebundenen Antrages inkl. notwendiger Antragsunterlagen bei der NRW.BANK in Münster können zunächst bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert werden. In  Ausnahmefällen (Maßnahmen von besonderer strukturpolitischer Bedeutung) können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden,  max. mit
50.000 €.

Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50%  (Belegschaftsinitiativen max. 80%) der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei max. 1.250 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.).

Die Auszahlung der Zuwendung kann erst nach Beendigung der zu fördernden Beratung und Beibringung eines Tätigkeitsnachweises, eines Beratungsberichtes und des Nachweises über die vom Antragsteller geleistete Eigenbeteiligung erfolgen.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt u.a. auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung. Bei Zuwendungen an Belegschaftsinitiativen tritt an ihre Stelle die "De-minimis“-Verordnung. Der Formantrag ist vor Abschluss eines Vertrages über die zu erbringenden Beratungsleistungen bei der NRW.BANK einzureichen.

 

Quelle

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes)/Beratungsleistungen, RdERl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom28.07.2011-IV B4-45-00/2-2011.

http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/produktdetail.html?cmsSearch=true

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