Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.
Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:
Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienst-leistungen aus Anlass
Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuwendungen.
Nach Einreichung des formgebundenen Antrages inkl. notwendiger Antragsunterlagen bei der NRW.BANK in Münster können zunächst bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in
einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert werden. In Ausnahmefällen (Maßnahmen von besonderer strukturpolitischer Bedeutung)
können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden, max. mit
50.000 €.
Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50% (Belegschaftsinitiativen max. 80%) der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei max. 1.250 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.).
Die Auszahlung der Zuwendung kann erst nach Beendigung der zu fördernden Beratung und Beibringung eines Tätigkeitsnachweises, eines Beratungsberichtes und des Nachweises über die vom Antragsteller geleistete Eigenbeteiligung erfolgen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt u.a. auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung. Bei Zuwendungen an Belegschaftsinitiativen tritt an ihre Stelle die "De-minimis“-Verordnung. Der Formantrag ist vor Abschluss eines Vertrages über die zu erbringenden Beratungsleistungen bei der NRW.BANK einzureichen.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes)/Beratungsleistungen, RdERl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom28.07.2011-IV B4-45-00/2-2011.