Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 10 bis weniger als 250 Beschäftigen mit
Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Das Unternehmen muss älter als 2 Jahre sein und sich überwiegend in Privatbesitz befinden.
Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen.
Mit der Beratung sollen
Stärken und Schwächen eines Unternehmens ermittelt,
Lösungswege und Handlungsziele entwickelt,
ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und
entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 50% der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
Förderhöhe: max. 500 € pro Beratungstag
Förderdauer: max. 10 Beratungstage in 36 Monaten
Die Förderung erfolgt als De-minimus-Beihilfe
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.
Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.
Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.
Für die Umsetzung der Förderung wird eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt.
Die Förderung muss innerhalb von neun Monaten nach der Beratung durch die Beratungsstelle beantragt werden.
Wird der zulässige Umfang von maximal 10 Beratungstagen nicht ausgeschöpft, kann innerhalb von 36 Monaten eine weitere Potentialberatung im Umfang der noch nicht beanspruchten Beratungstage gefördert werden.
Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 10 Beratungstagen kann frühestens nach 36 Monaten gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung.
Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle kann die Potentialberatung begonnen werden. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt.
Bei negativer Stellungnahme besteht die Möglichkeit der Antragstellung mit einem bei der Bewilligungsbehörde anzufordernden Formular.
Antragsstelle ist die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.
Informationsblatt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS), Stand 07/2015; Runderlass des MAIS vom 23.12.2014 (EFS-Förderrichtlinie), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 4 vom 20.02.2015, S. 82; geändert durch Runderlass des MAIS vom 13.10.2015, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 32 vom 19.11.2015, S. 711; Informationen der G.I.B., Stand 10/2015
Weitere führende Informationen
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen können das ESF-geförderte Bundesprogramm „unternehmensWert:Mensch“ nutzen.